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Wartung, Prüfprotokolle und Waagenlisten

Wenn für Sie Ihre Wägeeinrichtung eine wichtige betriebliche Ausstattung ist, helfen wir Ihnen dabei, dass Ihre Wägeanlage oder Ihre Waage jederzeit optimal arbeiten kann und Ihnen eine ausreichend genaue Wägeanlage mit den geforderten Qualitäten in Ihren Produktionsstätten zur Verfügung steht. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir komplett alle durchzuführenden Arbeiten an Ihrer Wägeanlage – inklusiv Terminüberwachung - damit Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können.

Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie nach GLP (Good Laboratory Practice)  ist eine Prüfmittelüberwachung gefordert. Daraufhin müssen Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren (Prüfprotokoll).

Daher gewährleistet Ihnen die regelmäßige Überprüfung der Funktion und Genauigkeit Ihrer Waagen durch geeichte Prüfgewichte sichere und rückführbare Messergebnisse und bietet Ihnen somit eine sichere Arbeitsgrundlage. Damit ist das Kalibrieren ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Qualitätssicherung. Wir kalibrieren und justieren mit Prüfgewichten entsprechender Genauigkeitsklassen, überprüfen die vorhandenen Funktionsanwendungen und testen die Funktion der Waage oder des Wägesystems inklusive angeschlossenen Peripheriegeräte wie z.B. eines Druckers. Die kalibrierte Waage erhält einen Wartungsaufkleber, mit dessen Vergabe dokumentiert wird, dass sich das Gerät in einem definierten Wartungsintervall befindet. Nach erfolgreicher Kontrolle wird ein Waagen-Prüfprotokoll erstellt.

Die Erstellung von Prüfprotokollen sollte jährlich erfolgen, um eine Messunsicherheit Ihrer Waagen weitgehend auszuschließen zu können. In Betrieben im zwei- und drei Schichtbetieb ist eine halbjährige Überprüfung empfehlenswert. Grundsätzlich legt aber Ihr Qualitätsmanagement den zeitlichen Abstand der Überprüfung fest. Wir beraten Sie dazu gerne.

Alle für die Erstellung der Prüfprotokolle erforderlichen Gewichte werden durch uns gestellt. Selbstverständlich werden unsere Prüfgewichte jedes Jahr auf das „nationale Normale rückführbar“ kalibriert.

Sollten Sie mehrere Waagen haben, so erstellen wir für Sie eine Waagenliste und aktualisieren diese ständig, wodurch sie jederzeit einen Überblick über Ihre Waagen haben.

Im Rahmen der Erstellung von Prüfprotokollen können wir Ihnen auch unseren Eich-Service bzw. Instandsetzer-Service kostengünstig anbieten.

Als zertifizierter instandsetzender Betrieb beinhaltet unser Wartungs- und Servicekonzept:

  • Check und Wartung der Wägeanlage entsprechend den vorgegebenen Wartungsintervallen des Herstellers und den gesetzlichen Vorgaben;

  • Fach- und sachgerechte Reparaturen und Überholungen;

  • erstellen von Prüfprotokollen für Ihr Qualitätsmanagement, worin wir die Ist-Werte Ihrer Waage dokumentieren; sollte Ihre Waage die zulässigen Fehlergrenzen nach erfolgter Justage nicht einhalten, bieten wir Ihnen eine Reparatur der Waage bzw. eine Neuwaage zu vergünstigten Konditionen an.

    Qualität, Termintreue und Verlässlichkeit stehen bei uns an erster Stelle.  

 

Zu Ihrer Information ein kleiner Exkurs zur Wägetechnik Bereich Eichen / Justieren

Beteiligte Behörden / Einrichtungen

DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD- akkreditiertes Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.

PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen. Die Zulassung einer Waage wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.

OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie). Bezeichnung für die Internationale Metrologische Organisation, welche Empfehlungen in Bezug auf Wägetechnik ausspricht, die in vielen Ländern Anerkennung finden und verstärkt auch in nationale Normen einfließen

 

Eichfähige Waagen

Eine eichfähige bzw. eine nicht eichfähige Waage ist messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften. Eine eichfähige Waage ist eine Waage, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen ist. Nur zugelassene Waagen werden geeicht und dürfen im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Weitere Angaben hierzu finden Sie in der Eichordnung und im Eichgesetz.

Bei der Eichung erfolgt eine Überprüfung und Stempelung der Waage durch die Eichbehörde. Es wird beurkundet, dass die Waage die jeweiligen Eichvorschriften und die Eichfehlergrenzen einhält. Es wird also die Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). Nach dieser EU-Richtlinie 90/384 EWG benötigen Sie dann eine geeichte Waage, wenn Sie am eichpflichtigen Verkehr teilnehme, z.B. Verkauf von Waren nach Gewicht, Berechnung von Gebühren nach Gewicht, Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen, Wareneingangskontrolle, Verwiegung von Fahrzeugen, Bestimmung des Körpergewichts für medizinische Zwecke, Herstellung und Dosierung von Arzneimitteln u.a. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Eichgesetz. Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen.

Die eichfähigen und geeichten Modelle dürfen auch für das Abwiegen von Material für den Verkauf verwendet werden. Das zur Verfügung gestellte CEM-Zertifikat bescheinigt die Ersteichung und die Waage wird mit dem M Aufkleber und dem CEM Zertifikat geliefert, in dem auch die Zone der Erdbeschleunigung angegeben ist, in der die Ersteichung erfolgte. Wird die Waage in einer Zone mit anderer Erdbeschleunigung eingesetzt (z. B. in großer Höhe), muß die Eichung wiederholt werden

Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist auf 2 Jahre befristet, soweit der § 12 der Eichordnung nicht etwas anderes angibt. So beträgt beispielsweise die Eichgültigkeitsdauer von Analysenwaagen der Eichklasse I = 2 Jahre, von Präzisionswaagen der Eichklasse II = 2 Jahre, von Industriewaagen der Eichklasse III = 2 Jahre und die von Kontrollwaagen alle Klassen = 1 Jahr.

Mit Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 ist der Anwender nach § 32 MessEG zur Meldung neuer und / oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme verpflichtet. Die Meldung hat an die zuständige Eichbehörde zu erfolgen und muss die Geräteart, den Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung und die Anschrift des Verwenders enthalten. Die Eichbehörden haben eine Meldeplattform unter www.eichamt.de eingerichtet, mit der die geforderten Daten schnell und einfach übermittelt werden können.

Die Eichfehlergrenze legt fest, innerhalb welches Bereichs die maximale Abweichung einer Waage bei der Eichung liegen darf (halber Verkehrsfehlergrenzwert). Der Eichwert (e) ist das Maß für die Eich-Toleranz - kleinster eichfähige Ziffernschritt einer Waage, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d. Die zulässigen Abweichungen betragen bei der Klasse III zwischen 0 und 500e bis 0,5e; zwischen 500 und 2000e bis 1e; über 2000e bis 1,5e

Für die Eichung fallen zusätzlich zum Gerätepreis Gebühren an. Fordern Sie dazu mein Angebot an

 

Justieren / Kalibrieren

Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP ist eine Prüfmittelüberwachung gefordert. Daraufhin müssen Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren (Prüfprotokoll).

Justieren ist das Einstellen und Abgleichen einer Waage mit dem Zweck, die Abweichungen zwischen Anzeigewert und reellem Wert zu beseitigen oder mindestens die vorgegebenen Fehlergrenzen einzuhalten. Das Justieren des Wägebereiches einer Waage erfolgt entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Dies wird bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. notwendig. Eine tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.

Kalibrieren ist die Feststellung der Richtigkeit der Messgröße der Waage ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.

Dazu unterscheidet man zwei Methoden zum Kalibrieren, die Kalibrierung mit Prüfgewichten und die theoretische Kalibrierung ohne Referenzgewicht.

Bei der ersten Methode dient entweder ein externes Prüfgewicht (früher Kalibriergewicht) zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit oder ein internes Prüfgewicht, das direkt in die Waage eingebaut und motorgetrieben ist. Die externen Prüfgewichte können jederzeit, auch nachträglich, DKD- zertifiziert werden.

Bei der zweiten Methode kann man das bekannte Eingangspannungsverhältnis (mV/V) der Wägezelle eingeben. Dieses Verfahren ist nicht so genau wie eine Kalibrierung mit Referenzgewicht, weil das Ergebnis von den Toleranzen der Wägezellenbauteile und den Einbaubedingungen beeinflusst wird. Vorteil ist, dass auch teilweise gefüllte Behälter ohne vorheriges Entleeren kalibriert werden können.

Der Kalibrierschein oder das Kalibrierzertifikat (Prüfprütokoll) dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften der Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.

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